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Messstellenbetrieb

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG in den Netzgebieten Musterdorf1, Musterdorf2, Musterdorf3 und Musterdorf4 ist die Stadtwerke Musterstadt GmbH.